16 December 2025, 00:56

Marl beschleunigt öffentliche Aufträge durch neues Vergaberecht ab 2026

Eine belebte Stadtstraßenszene mit Geschäften, Zelten, Schirmen, Fahrzeugen und Menschen im Vordergrund, mit Gebäuden im Hintergrund und Müll auf der Straße.

Marl beschleunigt öffentliche Aufträge durch neues Vergaberecht ab 2026

Neues Gesetz vereinfacht Beschaffungsverfahren für die Stadtverwaltung

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Spielräume nutzen, um Beschaffungen und damit verbundene Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde in der zweiten Ratssitzung beschlossen.

Marl vereinfacht öffentliche Auftragsvergabe nach neuen Landesvorgaben

Ab 2026 wird Marl seine öffentlichen Beschaffungsprozesse auf Basis neuer landesweiter Regelungen straffen. Der Stadtrat hat bereits eine entsprechende Satzung verabschiedet, mit der Bürokratie abgebaut und Projekte beschleunigt werden sollen. Bürgermeister Thomas Terhorst sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern und überflüssige Hürden abzuschaffen.

Mit dem aktualisierten Vergaberecht Nordrhein-Westfalens darf die Marlener Verwaltung ab dem 1. Januar 2026 Aufträge im Wert von bis zu 25.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren vergeben. Laut Andrea Baudek, der technischen Beigeordneten, entfällt dadurch etwa die Hälfte aller bisherigen Vergabeverfahren. Dr. Markus Schürfeld, der von der Landesregierung eingesetzte Vertreter, begleitet die Umstellung seit seinem Amtsantritt 2023 und unterstützt die Reform.

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Die neuen Vergaberegeln ermöglichen es Marl, kleinere Aufträge zügiger zu bearbeiten und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Gleichzeitig stärkt die Stadt mit gezielten Mitteln für Jugendhilfe und ehrenamtliche Initiativen ihr soziales Engagement. Die Änderungen treten zu Beginn des Jahres 2026 in Kraft, nachdem der Rat sie kürzlich beschlossen hat.