20 December 2025, 07:51

Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

Ein großes Gebäude mit einem Geschäft im Erdgeschoss und Baumaßnahmen auf der linken Seite.

Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause

Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause

Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Fachbereichen sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.

Kreisverwaltung Viersen und öffentliche Einrichtungen schließen über die Feiertage

Die Kreisverwaltung Viersen und mehrere öffentliche Dienststellen gehen in die Weihnachtsferien. Die Behörden bleiben vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen, die meisten Bereiche nehmen ihren Betrieb Anfang Januar wieder auf. Einige Einrichtungen haben jedoch abweichende Öffnungszeiten nach der Pause.

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Ab dem 24. Dezember bleibt die Kreisverwaltung bis zum 2. Januar geschlossen – betroffen sind auch das Kreisarchiv, die Volkshochschule sowie die Außendienststelle Kempen des Straßenverkehrsamts. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist bereits ab dem 22. Dezember bis zum 2. Januar nicht besetzt, der Unterricht startet erst wieder am 7. Januar.

Am 23. Dezember endet der Service bereits um 14 Uhr. Das Freilichtmuseum Niederrhein hat an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen. Trotz der Schließungen bleiben wichtige Dienstleistungen aufrechterhalten: Der Winterdienst arbeitet bedarfsgerecht weiter, um die örtlichen Straßen sicher zu halten. Bei Umweltnotfällen ist die Leitstelle des Kreises Viersen unter +49 2162 8195 100 erreichbar. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten sich Bürger an die Polizei wenden, die dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamts informiert.

Die Volkshochschule nimmt ihren Kursbetrieb am 5. Januar wieder auf. Anmeldungen für Kurse können weiterhin per E-Mail an [email protected] oder online unter www.kreis-viersen-vhs.de vorgenommen werden. Die meisten anderen Ämter und Behörden öffnen ebenfalls am 5. Januar wieder ihre Türen.

Von der Ferienregelung betroffen sind zahlreiche öffentliche Dienstleistungen, doch kritische Bereiche wie der Winterdienst und die Notfallversorgung bleiben gewährleistet. Bürger sollten die jeweiligen Wiedereröffnungstermine der einzelnen Einrichtungen prüfen, da einige – wie die Musikschule – später als andere den Betrieb wiederaufnehmen.