Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif
Jacqueline RöhrdanzVerbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Eurowings wegen deren Handgepäckregelung eingereicht. Die Organisation wirft der Airline vor, Passagiere mit ihrem Basistarif, der nur ein kleines persönliches Gepäckstück erlaubt, unfair zu behandeln. Eurowings betont hingegen, dass seine Regeln dem deutschen und EU-Recht entsprechen.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Eurowings den aktuellen Basistarif nur dann anbieten darf, wenn er ein standardmäßiges Handgepäckstück einschließt. Zudem soll die Airline die Werbung für den Tarif in der jetzigen Form einstellen. Nach Ansicht der Organisation werden Kunden so gezwungen, für notwendigen Gepäckraum zusätzlich zu zahlen.
Die Klage ist Teil einer Reihe von Ermittlungen zu ähnlichen Praktiken. Bereits im August 2025 hatte der vzbv Ryanair, Vueling, Wizz Air und easyJet wegen ihrer Handgepäckgebühren ins Visier genommen. Zuvor waren bereits Lufthansa und Eurowings Ziel von rechtlichen Schritten der Verbraucherschützer gewesen. Eurowings hält seine Tarifstruktur und Gepäckbestimmungen für transparent und fair und versichert, dass diese alle gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und der EU erfüllen.
Der Fall wird nun vor deutschen Gerichten verhandelt. Bei Erfolg könnte die Klage Eurowings zwingen, seinen Basistarif und die Werbung dafür zu ändern. Das Urteil könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie andere Airlines ihre Handgepäckregelungen gestalten.
